Ausschreibungen des Ehrenamtes von Schiedspersonen
Die Gemeinde Nuthetal sucht für die Dauer von 5 Jahren zwei geeignete Personen zur Besetzung des
Ehrenamtes der Schiedsfrau / des Schiedsmannes
Ehrenamtes der stellvertretenden Schiedsfrau / des stellvertretenden Schiedsmannes.
Folgende Voraussetzungen müssen/sollen erfüllt sein:
Sie besitzen das Wahlrecht.
Sie haben das 25. Lebensjahr vollendet.
Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz in der Gemeinde Nuthetal.
Sie sollten Autorität und die Fähigkeiten besitzen, sachlich, besonnen und vorurteilsfrei gegenüber den Streitparteien aufzutreten und das erforderliche Verhandlungsgeschick besitzen.
Sie sollten einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad haben und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen.
Die Schiedsperson hat insbesondere folgende Aufgaben:
Durchführung von Schlichtungsverfahren (Zivilrecht, Strafrecht)
Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs
Führung des Protokoll- und Kassenbuches und Durchführung der Abrechnungen mit der Gemeinde Nuthetal
Die Gemeinde Nuthetal bietet:
Kostenübernahme für Sachkosten, sowie Grund- und Aufbauseminare,
fördernde Mitgliedschaft im Bund der Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.,
Büro für Sprechstunden und Verhandlungsführungen.
Die Schiedsperson wird für die Dauer von 5 Jahren von der Gemeindevertretung Nuthetal gewählt und vom Direktor des Amtsgerichts berufen und verpflichtet.
Wenn Sie sich für die Ausübung des Ehrenamtes interessieren und Fragen dazu haben, melden Sie sich bitte telefonisch unter 033200 2040, elektronisch unter oder schriftlich bei der
Gemeindeverwaltung Nuthetal
Bürgermeisterin Ute Hustig
Arthur-Scheunert-Allee 103
14558 Nuthetal
Verbindliche Bewerbungen für das Ehrenamt richten Sie bitte bis zum 20.12.2024 ausschließlich schriftlich unter Beifügung des Lebenslaufes an die oben genannten Stellen.
Ute Hustig
Die Bürgermeisterin