Elternbeitragsentlastung 2023-2024 im Rahmen des Brandenburg-Paketes
Sehr geehrte Eltern,
aufgrund der Anpassung des KitaG ab dem 01.01.2023 werden Eltern mit niedrigeren Einkommen im Rahmen des Brandenburg-Pakets durch eine Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit und eine Begrenzung der Höchstbeiträge für die Kindertagesbetreuung im Zeitraum 01.01.2023-31.12.2024 entlastet.
Erster Bestandteil der Elternbeitragsentlastung 2023/2024 ist, dass die Elternbeitragsfreiheit auf alle Eltern ausgeweitet wird, die über ein Jahreshaushaltsnettoeinkommen von bis zu 35.000,- Euro verfügen (vorher bis 20.000,00 €).
Das Brandenburg-Paket begrenzt Elternbeiträge bei einem Jahreshaushaltsnettoeinkommen von 35.000,01 - Euro bis 55.000,- Euro. Die Regelungen werden mit den aktuellen Elternbeiträgen verglichen, es wird der günstigere Elternbeitrag festgesetzt.
Bei einem Jahreshaushaltsnettoeinkommen über 55.000,- Euro gelten die bisherigen Beitragssätze weiter.
Die Überprüfung erfolgte auf Grundlage der bekannten Datenlage. Die entsprechenden Bescheide werden derzeit zugestellt und mit dem Beitrag für Februar berücksichtigt. Sollte es Änderungen in den Grundlagen für die Berechnung des Elternbeitrages geben, bitten wir Sie die entsprechenden Nachweise bis zum 03.02.2023 bei uns einzureichen.
Ergänzende Informationen hierzu finden Sie unter https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/kindertagesbetreuung/kita-elternbeitragsentlastung.html
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ilka Fischer
Fachbereichsleitung 1