Information zu Elternbeiträgen
Sehr geehrte Eltern,
derzeit gibt es vermehrt Anfragen zur Erhebung von Elternbeiträgen und Essengeldern für die Kitas und Horte. Verschiedene Sachverhalt wie beispielsweise eine angeordnete Quarantäne der Kinder oder des Personals, die dazu führt, dass eine Betreuung nicht mehr gewährleistet werden kann, eine freiwillige Betreuung der Kinder zuhause und eine Schließung der Horte bzw. Notbetreuung stellen die Erhebung der Elternbeiträge in Frage.
Die derzeit geltende SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung untersagt den Schul- und Hortbetrieb. Die Kitas im Landkreis Potsdam-Mittelmark sind bislang weiterhin geöffnet. Es wird jedoch an Sie appelliert, Ihre Kinder möglichst zuhause zu betreuen.
Das MBJS Brandenburg weist darauf hin, dass Kita-Elternbeiträge auch dann entrichtet werden müssen, wenn die Kindertagesstätte bzw. der Hort aufgrund von Anordnungen des Gesundheitsamtes die betreuungsvertraglichen Pflichten in Teilbereichen der Einrichtung nicht mehr erfüllen kann. Kurzzeitige Unterbrechungen der Betreuung führen grundsätzlich nicht zum Entfallen der Beitragspflicht. Dies gelte unabhängig davon, ob die Unterbrechung in einer Quarantäneanordnung oder einer Teilschließung und dem damit einhergehenden Personalmangel begründet ist.
Das Kindertagesstättengesetz enthält keine Regelung zum Entfallen der Beitragspflicht und sieht auch keine Teilbeiträge vor, ebenso sieht auch die Kostenbeitragssatzung der Gemeinde Nuthetal keine Regelung der Erstattung der Elternbeiträge dem Grunde nach vor. Da bislang nicht bekannt ist, welche Maßnahmen wie lange fortgelten, wurden die Elternbeiträge für Januar 2021 zunächst wie gewohnt erhoben.
Fortlaufend findet zum Umgang mit Elternbeiträgen eine enge Abstimmung mit den anderen Kommunen und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark statt.
Sobald eine gemeinsame und rechtssichere Vorgehensweise gefunden wurde, werde ich Sie umgehend informieren.
Ich danke Ihnen für Ihr Durchhaltevermögen auch die erneuten Einschränkungen zu bewältigen.
Gemeinde Nuthetal
Fachbereich 1