Nuthetal
 
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Vierte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Vierte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 4. SARS-CoV-2-EindV)

Nuthetal, den 11.01.2021

Das Kabinett hat die Vierte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen.

Sie finden die Verordnung und die Pressemitteilung unter Downloads.