Fachbereich 2 - Finanzen
Einzugsermächtigung, Bankverbindung ändern
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, wiederkehrende fällige Zahlungen bequem per Lastschrift zu begleichen. Voraussetzung dafür ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats (früher: Einzugsermächtigung) an die Gemeinde Nuthetal.
Für bereits bestehende Lastschrifteinzüge aufgrund einer Einzugsermächtigung müssen Sie keine neuen SEPA-Lastschriftmandate erteilen. Hier bleiben die bestehenden Einzugsermächtigungen weiter gültig. Eine Ausnahme bildet in diesem Fall die Änderung der Bankverbindung, hier ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates für die neue Bankverbindung erforderlich.
Ansprechpartner
Betty Jahn
(033200) 20434
(033200) 20444