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Fachbereich 1 - Hauptamt, Ordnungswesen, Brandschutz, Sozialwesen, Bürgerdienste

Führerschein


Kurzinformationen

Der Führerschein ist eine Urkunde, die Informationen über die Erteilung einer Fahrerlaubnis zum Bewegen eines Fahrzeuges enthält. Die Fahrerlaubnis wird durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde erteilt und ist an die Fahreignung und den Nachweis der Befähigung in Form einer Fahrprüfung nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geknüpft.


Beschreibung

Anträge auf Ersterteilungen und Erweiterungen von Fahrerlaubnissen sind zusammen mit den Antragsunterlagen vom Antragsteller direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen.

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis ist an Voraussetzungen gebunden.

der Bewerber um eine Fahrerlaubnis muss:

  • einen ordnungsgemäß eingetragenen Wohnsitz im Inland haben.
  • bei bestimmten Fahrerlaubnisklassen im Besitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse sein (z. B. wird bei Klasse C Klasse B als Vorbesitz benötigt).
  • das erforderliche Mindestalter für die beantragte Fahrerlaubnisklasse haben.
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein (körperlich, geistig und charakterlich).
  • die Anforderungen erfüllen, die an sein Sehvermögen gestellt werden.
  • in Erster Hilfe ausgebildet worden sein.
  • eine praktische und theoretische Fahrausbildung an einer Fahrschule im vorgeschriebenen Umfang absolvieren.
  • seine Befähigung in einer Fahrerlaubnisprüfung nachweisen.

Außerdem darf er keine andere Fahrerlaubnis eines EU- oder EWR-Staates besitzen.

Ist der Bewerber nur bedingt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis soweit wie notwendig beschränken oder unter den erforderlichen Auflagen erteilen. Die Beschränkung kann sich insbesondere auf eine bestimmte Fahrzeugart oder ein bestimmtes Fahrzeug mit besonderen Einrichtungen erstrecken (§ 23 Abs. 2 FeV).
Vorderseite
1. Nachname
2. Vorname
3. Geb.-Datum und -Ort
4a. Ausstellungsdatum
4b. Führerschein gültig bis (in Deutschland nicht belegt)
4c. ausstellende Behörde
5. Führerscheinnummer
7. Unterschrift des Inhabers
9. Klassen
Rückseite
9. Klasse(n)
10. Erteilungsdatum
11. Klasse gültig bis
12. Schlüsselzahlen|Beschränkungen/Zusatzangaben
13. Feld für Eintragungen anderer Mitgliedsstaaten bei Verlegung des Wohnortes dorthin
14. Händisch eingetragenes Erteilungsdatum (bei 10. mit *) zu kennzeichnen)
Die Beschränkungen können für einzelne Klassen ganz rechts oder für alle Klassen ganz unten eingetragen werden.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

 
  • amtliche Kopie des aktuellen Ausweisdokuments als Nachweis über Ort, Tag der Geburt und der aktuellen Anschrift

  • ein aktuelles Lichtbild neuen Datums nach den Vorschriften der PassVO (45x35 mm) (§ 21 Abs. 3 FeV)

  • Sehtestbescheinigung (§ 12 Abs. 2 FeV) o. augenärztl. Zeugnis/Gutachten (§ 12 Abs. 5 FeV) (nicht älter als 2 Jahre)

  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe (§ 19 FeV)

  • Zeugnis oder Gutachten gemäß § 11 Abs. 9 FeV nach Maßgabe der Anlage 5 zur FeV bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen: C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, und DE (nicht älter als ein Jahr)

  • Nachweis der besonderen Anforderungen gem. Anlage 5 Nr.2 FeV (Leistungstest) für die Klassen D, D1, DE, D1E

  • Antrag und Beiblatt 1 zur Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ (sofern erforderlich)

  • Kopie des Führerscheins mit Vorder- und Rückseite (nur bei Erweiterung)

  • Führungszeugnis (Belegart „O“) (nur für D-Klassen)

  • Nachweis Berufskraftfahrer-Grundqualifikation (Kl. C, D) z. Eintrag der „95“ in den Führerschein, sofern berufliche Nutzung

  • Nachweis Fahrerschulung nach Anlage 7a FeV (Kl. B) zum Eintrag der „96“ in den Führerschein (sofern erforderlich)


Gebühren

Gebühren: je nach Aufwand zwischen 37,50 EUR und 72,50 EUR.

 


Ansprechpartner

Cordula Müller
Telefon (033200) 20427
Telefax (033200) 20444

Ulrike Stiller
Telefon (033200) 20416
Telefax (033200) 20444


Formulare

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