Fachbereich 1 - Hauptamt, Ordnungswesen, Brandschutz, Sozialwesen, Bürgerdienste
Meldebescheinigung
Kurzinformationen
Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein. Die Beantragung kann persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder schriftlich erfolgen.
Rechtsgrundlagen
- § 39 Einkommenssteuergesetz (EStG)
Notwendige Unterlagen
bei persönlicher Beantragung:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Bürgern der gültige Reisepass
- bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
bei schriftlicher Beantragung:
- formloser Antrag mit Angabe des Verwendungszweckes
- Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
- Verrechnungsscheck
Gebühren
- Die Gebühr beträgt 5,00 €
- gebührenfrei: Bescheinigung für bestimmte Zweckbindungen (z.B. Renten-, Vertriebenenangelegenheiten, soziale Angelegenheiten)
- Aufenthaltsbescheinigung mit größerem Verwaltungsaufwand (z.B. Archivauskünfte): Gebühr beträgt 12,00 €
Ansprechpartner
Cordula Müller
(033200) 20427
(033200) 20444