FBG 'Fresdorfer Heide' w.V.
Vorschaubild FBG 'Fresdorfer Heide' w.V.
Vorstand der FBG
Schulstraße 214974 Ludwigsfelde
(03378) 2088554 Geschäftsstelle
E-Mail:
Homepage: www.waldbesitz.de
Öffnungszeiten:
Melden Sie sich bitte bei einem Besuch vorher per E-Mail an.
33 Jahre
Forstbetriebsgemeinschaft „Fresdorfer Heide“ w.V.
1991- 2024
Herzlich Willkommen im brandenburger Wald und bei der Forstbetriebsgemeinschaft „Fresdorfer Heide“ w. V.
Unser forstwirtschaftlicher Zusammenschluss wurde im August 1991 von 8 Waldbesitzern gegründet.
Wir können auf lange und sehr gute Erfahrungen in Sachen forstwirtschaftliche Dienstleistungen und forstliche Beratungs- und Betreuungsleistungen zurückblicken. Am 14. Oktober 2016 hat der Vorstand vom Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, Herrn Jörg Vogelsänger eine Ehrenurkunde als Anerkennung für die geleistete ehrenamtliche Arbeit erhalten.
Durch den Beitritt zum Paneuropäischen Forstzertifizierungssystem (PEFC) sind wir auch in der Zukunft ein kompetenter, ökologisch und nachhaltig arbeitender Partner für alle privaten Waldbesitzer.
Wir betreuen Waldbesitzer in 54 Gemarkungen der Landkreise Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Nuthe-Urstromtal und in der kreisfreien brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam.
Womit beschäftigen wir uns?
Beratung der Waldbesitzer
Waldpflege und Naturschutz
Holzeinschlagsarbeiten und Holzverkauf
allgemeiner Forstschutz und Vermittlung von Verkehrssicherungsarbeiten
finanzielle Unterstützung nach einem Waldbrand
Betriebshaftpflichtversicherung
Beantragung, Projektbetreuung und Abrechnung von Fördermitteln
Einsatz von Forstunternehmen für alle forstlichen Arbeiten
Beschaffung von Pflanzen aus Baumschulen
Beschaffung von Material und Geräten für die Waldbewirtschaftung
Für wen arbeiten wir?
Für folgende Waldbesitzer oder Nutzungsberechtigte einer Waldfläche: den Bürger, die Kommune oder Gemeinde, die Kirchengemeinde oder das Wirtschaftunternehmen mit Waldbesitz.
Wie arbeiten wir?
Es erfolgt eine parzellenscharfe Bewirtschaftung nach Fläche und Eigentümer. Alle notwendigen forstwirtschaftlichen Arbeiten werden auf der Grundlage von Finanzierungsplänen besprochen. Der Eigentümer entscheidet, ob er die vorgeschlagenen Arbeiten auf seiner Waldfläche auch durchführen möchte. Die Eigentumsrechte des einzelnen Waldbesitzers werden nicht berührt. Die waldgesetzlichen Regelungen des Landes Brandenburg (LWaldG) und die Satzung der FBG sind einzuhalten.
Was sind wir?
Die Forstbetriebsgemeinschaft ist eine juristische Person des Privatrechts (§ 16 Bundeswaldgesetz) in der Zusammenschlussform "Waldverein". Die Anerkennung nach § 19 BWaldG und die Verleihung der Rechtsfähigkeit nach § 22 BGB erfolgte durch das MIL des Landes Brandenburg Abteilung Forstwirtschaft.
Wer leitet den Waldverein?
Organe des Waldvereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Geschäftsführung. Die unterschiedlichen Aufgabenstellungen erfordern die Zusammenarbeit von Betriebswirten, Forstingenieuren, Steuerberatern, Juristen und staatlichen Behörden mit jahrelanger Erfahrung.
Wie finanzieren wir uns?
Der Waldverein erhebt zur Finanzierung seiner Aufgaben Mitgliedsbeiträge und Entgelte für einzelne Dienstleistungen.
Im Mitgliedsbeitrag enthalten ist die kostenlose Betreuung durch forstliches Fachpersonal auf der Grundlage von Verträgen.
Außerdem gibt es bei uns:
Waldbegehungen mit praktischen Tipps für Ihre Waldbewirtschaftung
Vermittlung von Schulungskursen
aktuelle Fachinformationen durch eigenes Informationsblatt
Aktuelle Meldungen
Vorbildliche Waldbewirtschaftung
Ein Zertifikat für umweltverträgliche Waldbewirtschaftung
Seit dem 30. April 2001 sind die Waldflächen der Mitglieder der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) "Fresdorfer Heide" w.V. nach dem PEFC-System (Pan-Europäische Forstzertifizierung) zertifiziert.
Welche Ziele verfolgt PEFC?
PEFC soll dokumentieren, dass die Waldflächen nachhaltig bewirtschaftet werden (sechs sogenannte Helsinki-Kriterien). Zudem soll PEFC dem Image der Forstwirtschaft und vor allem dem Absatz des Rohstoffes Holz zugute kommen.
Ist ein PEFC-Zertifikat wirklich notwendig?
Sägewerke, Baumärkte, Zeitungsverlage- die Nachfrage nach Holz aus zertifizierten Wäldern steigt stetig. Es ist absehbar, dass in nächster Zukunft der Verkauf von Holz ohne Zertifikat schwierig oder gar unmöglich sein wird.
Welche Folgen hat die PEFC-Zertifizierung?
Die Waldflächen sind entsprechend der Leitlinie zu bewirtschaften. d.h. beispielsweise: Kahlschläge nur in absoluter Ausnahmesituation, Vorrang hat der Anbau von Mischbeständen, schwere Technik soll nur auf gekennzeichneten Schneisen in den Beständen fahren.
Darüber hinaus unterwirft sich jeder Waldbesitzer einer stichprobenartigen Kontrolle durch unabhängige Gutachter.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auch auf dieser Internetseite: www.dfzr.de
Das vierte PEFC-Vor-Ort-Audits im Frühjahr 2020 ist für die Forstbetriebsgemeinschaft "Fresdorfer Heide" w.V. erfolgreich verlaufen.