Wahlhelfer werden

Voraussetzung für den ehrenamtlichen Einsatz im Wahllokal ist die Wahlberechtigung, somit ein Mindestalter von 16 Jahren. Personen, die sich bei dieser Wahl selbst als Kandidat zur Wahl stellen sind als Wahlhelfer ausgeschlossen.

 

Für den Wahleinsatz erhalten Helferinnen und Helfer eine Entschädigung (Erfrischungsgeld). Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten außerdem einen freien Tag.

 

Der Einsatz als Wahlhelfer beginnt am Wahltag gegen 7:30 Uhr und endet mit Abschluß der Stimmenauszählung und Übergabe der Wahlunterlagen an den Wahlleiter der Gemeinde.

 

Für Rückfragen :

033200 /20423 oder

033200 /20453

 

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Sicherheitsabfrage

 
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