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Erschließung, baurechtliche Beratung

Beschreibung


Wo bekomme ich einen Nachweis über die gesicherte städtebauliche Erschließung gemäß §§ 43 u. 44 BbgBO?

    • Trinkwasserversorgung/ Löschwasserversorgung - Die Bescheinigung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittelgraben"/"Der Teltow", vertreten durch die MWA Mittelmärkische Wasser- und Abwasser GmbH , Potsdamer Allee 2, 14532 Stahnsdorf (Tel.: 03329 - 635 80) ist vorzulegen.

 

    • Grundstücksentwässerung - Darstellung der Grundstücksentwässerung in einem Plan Maßstab 1 : 500 oder größer gemäß § 7 BauVorlV (Sammelkanalisation, Kleinkläranlage, abflusslose Sammelgrube usw. einschl. der vorhandenen und geplanten Leitungen auf dem Grundstück für die Beseitigung von Abwasser und Niederschlagswasser)

 

    • Bei Anschluss an die Sammelkanalisation - Bescheinigung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittelgraben"/"Der Teltow", vertreten durch die MWA Mittelmärkische Wasser- und Abwasser GmbH, Potsdamer Allee 2, 14532 Stahnsdorf (Tel.: 03329 - 635 80)

 

  • Bei Errichtung einer Kleinkläranlage - wasserrechtliche Erlaubnis (zu beantragen beim Umweltamt des Landkreises Potsdam-Mittelmark, Untere Wasserbehörde, Postfach 1138, 14801 Belzig, Tel. 033841-910
Rechtsgrundlagen


§§ 43 u. 44 BbgBO

Notwendige Unterlagen


Der einfache Lageplan soll auf der Grundlage der amtlichen Flurkarte (Liegenschaftskarte) bzw. auf der Grundlage des Auszuges aus dem Gemeindekartenwerk gefertigt sein. Er muss mindestens folgende Angaben enthalten:

    • katastermäßige Bezeichnung des Grundstücks mit Angabe der Eigentümer, Straße und Haus- Nr.

 

  • katastermäßige Grundstücksgrenzen
Ansprechpartner

Fachbereich 3 - Bauwesen und Facilitymanagement
Rainer vom Lehn
Telefon (033200) 20435
Telefax (033200) 20444