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Baumfällgenehmigung
Kurzinformationen
Baumfällungen dürfen ausschließlich im Zeitraum vom 01.10. bis zum 28.02. erfolgen.
Rechtsgrundlagen
Baum- und Gehölzschutz
Notwendige Unterlagen
- Bestandsplan/ Lageplan aller auf dem Grundstück befindlichen Bäume inkl. Einzeichnung des Standortes des einzumessenden Baukörpers (bei Bauantrag)
- Markierung und Auflistung der zu fällenden Bäume mit Angabe der Art und des Stammumfanges (gemessen in 1,30 m Höhe über dem Erdboden)
- Foto des zur Fällung beantragten Baumbestandes (nicht Bedingung)
- zusätzliche Stellungnahme der Unteren Forstbehörde (nur während der Vegetationsperiode)
- Die Eckpunkte des Baukörpers sind durch Pflöcke auf dem Baugrundstück zu markieren
- Vorschläge zu möglichen Ersatzpflanzungen (Ort, Umfang etc.) sind erwünscht
Kosten
Gebühren gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Nuthetal in der jeweils gültigen Fassung.
Formulare
Antrag Baumfällung bzw. genehmigungspflichtige Baumveränderung