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Veranstaltung, anmelden einer Veranstaltung unter freiem Himmel

Kurzinformationen

Private Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von mehr als zwanzig Personen sollen beim Ordnungsamt angezeigt werden. Es wird in der Folge die Polizeiwache informiert, wodurch die Feierlichkeit dort bereits als registriert gilt. Dies ist vor allem im Falle von Polizeieinsätzen bei Lärmbeschwerden von Vorteil. Die Nachtruhe ist ab 22.00 Uhr durch entsprechende Drosselung des Schallpegels einzuhalten; erhebliche Belästigungen für nicht beteiligte Bürger sind zu vermeiden. Für den Veranstalter der Feierlichkeit ist diese Angelegenheit mit der Abgabe oder Einsendung des ausgefüllten Anzeigebogens an das Ordnungsamt erledigt.


Sollte der Ausschank alkoholischen Getränken geplant sein, ist zusätzlich eine Gestattung gemäß § 12 GastG beim Gewerbeamt zu beantragen.

Rechtsgrundlagen
Ordnungsbehördliche Verordnung

Notwendige Unterlagen

formloser Antrag mit folgende Angaben:

  • Ansprechpartner (eine verantwortliche Person mit Anschrift, Telefon)
  • Art der Veranstaltung
  • Tag und Ort der Veranstaltung
  • Voraussichtliche Dauer der Veranstaltung
  • Datum der Antragstellung, Unterschrift
Fristen


Der Antrag ist grundsätzlich zwei Wochen vorher zu stellen

Kosten

Gemäß der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg (GebO MUNR) vom 19. Februar 1999, Anlage 1, Tarifstelle 2.4.3. werden für private Veranstaltungen 15,34 EUR, für öffentliche Veranstaltungen je nach Art und Größe der Veranstaltung zwischen 25,56 EUR und 102,26 EUR erhoben.

werktags

Zeitraum Betrag pro Stunde / €
bis 20.00 Uhr 5,00
20.00-22.00 Uhr 10,00
22.00-24.00 Uhr 15,00

sonn- und feiertags

Zeitraum Betrag pro Stunde / €
06.00-08.00 Uhr 20,00
08.00-12.00 Uhr 15,00
12.00-15.00 Uhr 20,00
15.00-20.00 Uhr 15,00
20.00-22.00 Uhr 25,00
22.00-24.00 Uhr 30,00

Die Regelgebühren bei öffentlichen Veranstaltungen:

werktags

Zeitraum Betrag pro Stunde / €
06.00-20.00 Uhr 15,00 für die ersten 4 Stunden, 20,00 für jede weitere Stunde
20.00-22.00 Uhr 30,00
22.00-24.00 Uhr 40,00

sonn- und feiertags

Zeitraum Betrag pro Stunde / €
06.00-08.00 Uhr 35,00
08.00-12.00 Uhr 25,00
12.00-15.00 Uhr 35,00
15.00-20.00 Uhr 25,00
20.00-22.00 Uhr 40,00
22.00-24.00 Uhr 45,00

 

Ansprechpartner

Fachbereich 1 - Hauptamt, Ordnungswesen, Brandschutz, Sozialwesen, Bürgerdienste
Lutz Krause
Telefon (033200) 20428
Telefax (033200) 20444
Formulare
Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung mit Lärmverursachung