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Fundsachen, abgeben
Kurzinformationen
- Entgegennahme von Verlustanzeigen
- Verwahrung und Herausgabe von Fundsachen
- Unterbringung von Fundtieren
Im Service-Center können Fundsachen abgegeben werden. Mit Ablauf von 6 Monaten nach der Anzeige des Fundes erwirbt der Finder das Eigentum gemäß § 973 BGB. Verzichtet der Finder der Behörde gegenüber auf das Recht zum Erwerb des Eigentums an der Sache, so kann die Behörde die Sache öffentlich versteigern.
Beschreibung
Im Service-Center können Fundsachen abgegeben werden. Mit Ablauf von 6 Monaten nach der Anzeige des Fundes erwirbt der Finder das Eigentum gemäß § 973 BGB. Verzichtet der Finder der Behörde gegenüber auf das Recht zum Erwerb des Eigentums an der Sache, so kann die Behörde die Sache öffentlich versteigern.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Eigentumsnachweise bei verlorenen Sachen oder Tieren
Fristen
Lagerdauer 6 Monate
Kosten
keine
Ansprechpartner
Fachbereich 1 - Hauptamt, Ordnungswesen, Brandschutz, Sozialwesen, Bürgerdienste
Cordula Müller
(033200) 20427
(033200) 20444
(033200) 20427
(033200) 20444