Fachbereich 2 - Finanzen
Grundbucheintragung, Bescheinigung zur vorrangigen Bearbeitung
Kurzinformationen
Bescheinigung für die vordringliche Bearbeitung von Grundbuchanträgen und Grundbucheintragungsersuchen bei besonderen Investitionszwecken wie:
- Sicherung oder Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere durch Errichtung oder Erhaltung einer Betriebsstätte,
- Schaffung und Wiederherstellung von Wohnraum im Rahmen städtebaulicher Maßnahmen,
- Schaffung der für Investitionen erforderliche Maßnahmen
Grundbuchauszüge erstellen die Grundbuchämter der Amtsgerichte.
Beschreibung
Im Grundbuch sind zu jedem Flurstück u.a. folgende Daten gespeichert:
- Flurstückskennzeichen (bestehend aus Länderkennung, Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer)
- Zugehörigkeit zur Gemarkung, Gemeinde, Kreis oder kreisfreie Stadt und Finanzamt
- Entstehungsjahr des Flurstücks
- Lage des Flurstücks
- Tatsächliche Nutzung des Flurstückes mit entsprechenden Flächenangaben (Abschnittsflächen des Flurstücks)
- Gesamtfläche des Flurstücks (Summe der Flächenangaben der Flurstücksabschnitte der tatsächlichen Nutzung)
- Bestandsblattnummer (auch Grundbuchkennzeichen genannt, bestehend aus der Länderkennung, Grundbuchbezirksnummer und der Grundbuchblattnummer. Die Bestandsblattnummer bezeichnet alle zu einem Bestand gehörigen Grundstücke mit deren Flurstücken.)
- Zugehörigkeit zum Amtsgericht und Grundbuchbezirk
- Bestandsverzeichnisnummer ( Nummer des Grundstückes unter dem das Flurstück auf dem Bestandsblatt gebucht ist)
- Buchungsart (gibt die Art des Rechts am Grundstück an z.B. Eigentum, Erbbaurecht, ...)
- Angaben zum Eigentümer des Bestandsblattes wie Name , Adresse und Eigentümeranteile
Rechtsgrundlagen
- Verordnung über die vorrangige Bearbeitung investiver Grundbuchsachen (Grundbuchvorrangverordnung - GBVorV)
- Vorrangige Bearbeitung investiver Grundbuchsachen
- § 34 Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz - VermG)
- Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Land Brandenburg (Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz- VermLiegG
- Gebühren- und Kostenordnung für das Kataster- und Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebühren- und Kostenordnung - VermGebKO)
- Grundbuchordnung (GBO)
Notwendige Unterlagen
- Angaben zum Antragsteller: Auszug aus Handelsregister oder Vertretungsvollmacht
- Angaben zum Grundstück:
- Gemarkung, Flur, Flurstück, Postanschrift, (Flurkartenauszug)
- Eigentumsverhältnisse/Nutzungsverhältnisse
- Kaufvertrag/Grundstücksverkehrsgenehmigung oder Grundbuchauszüge
- Angaben zum Investitionsvorhaben:
- Beschreibung der Investitionsmaßnahme
- Investitionsvolumen
- Sicherung/Schaffung von Arbeitsplätzen/Wohneinheiten
- Nachweis zur planungs-/baurechtlichen Durchführbarkeit anhand von behördlichen Erklärungen, Beschlüssen etc.
- Begründung für die Notwendigkeit der bevorzugten Grundbuchbearbeitung
Gebühren
keine
Ansprechpartner
Andrea Ehlers
(033200) 20418
(033200) 20444